Am 1. Juli 2013 tritt die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) in Kraft. Die Leistungserklärung nach Artikel 6 der BauPVO tritt an die Stelle der EG-Konformitätserklärung nach BPR.
Die BauPVO regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von harmonisierten Bauprodukten auf dem Markt und legt die Anforderungen an die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung fest.
Hiernach müssen Hersteller, die Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung ab dem 01.07.2013 in den Markt bringen, dem Händler und dieser dem Verarbeiter für jedes ihrer Produkte eine sogenannte Leistungserklärung (LE oder DoP, Declaration of Performance) zur Verfügung stellen, also in gedruckter oder elektronischer Form aktiv übermitteln.