Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
Alle Aufträge werden nur aufgrund unserer nachstehenden Bedingungen von uns angenommen und ausgeführt. Das gilt auch bei telefonischen Bestellungen. Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers wird widersprochen, sie haben für das Vertragsverhältnis keine Gültigkeit. Mit der Entgegennahme der Ware erkennt der Käufer die Verkaufs- und Lieferbedingungen noch einmal an, soweit diese Bedingungen nicht schon vorher vereinbart sind.
Mündliche Abreden oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Sollten etwa Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die weiteren Teile wirksam.
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge, die Vertreter für uns entgegennehmen, werden, unbeschadet der Verpflichtung für den Besteller, für uns mit der Annahmeerklärung oder Ausführung durch uns verbindlich. Zusicherungen, Annerkenntnisse, Nebenabreden u. ä. die von Vertretern oder von Betriebsangehörigen erklärt werden, sind nur wirksam, wenn der Betreffende eine spezielle Vollmacht hierzu vorlegt oder aber die entsprechende Erklärung von uns schriftlich bestätigt wird.
Die Preise werden nach der am Liefertag gültigen Preisliste berechnet. Sie verstehen sich ab Lieferwerk. Lieferung unter EUR 500,- Lieferumfang unfrei zzgl. EUR 50,- Mindermengenzuschlag. Ab EUR 500,- Lieferung frei Haus. Eil- und Expresskosten und Rollgeld trägt der Empfänger.
Der im Vertrag genannte Kaufpreis beinhaltet keine Steuern. Er unterliegt der Mehrwertsteuer (d.h. zuzüglich Mehrwertsteuer) und / oder ggf. anderen Steuern einschließlich Umsatzsteuer und Steuern, die im Zusammenhang mit der Produktion und dem Transport der Produkte anfallen, mit Ausnahme der Körperschaftssteuer, die auf den Gewinn des Verkäufers anfällt.
Wenn (i) der Verkauf der Produkte im Abgangsland aufgrund des Versandes oder Transports der Produkte ins Ausland von der Mehrwertsteuer befreit ist, und (ii) der Versand oder Transport der Produkte vom Käufer oder in seinem Auftrag ausgeführt wird, muss der Käufer dem Verkäufer folgenden Dokumente (die "Begleitdokumentation") vorlegen:
- Nachweise, die den Versand oder Transport der Produkte ins Ausland gemäß den im Abgangsland geltenden Vorschriften belegen, müssen innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach Versand oder Abholung der Produkte durch den Käufer oder am 15. Tag des folgenden Monats beim Erwerb mehrerer Produkte übermittelt werden und
- im Falle einer Lieferung innerhalb der EU ist die schriftliche Erklärung des Käufers, aus der folgt, dass die Waren vom Käufer oder einem Dritten im Auftrag des Käufers in einen anderen Mitgliedstaat der EU befördert wurden, zu überreichen. Diese Erklärung muss den Anforderungen der im Abgangsland geltenden Vorschriften entsprechen und vom Käufer spätestens am zehnten (10) Tag des auf die Lieferung oder Abholung folgenden Monats an den Verkäufer übermittelt werden.
Sollte der Käufer die Begleitdokumentation nicht entsprechend der vorgenannten Bedingungen und Fristen zur Verfügung stellen und sollte dem Verkäufer nachträglich die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden, so hat der Käufer auf Verlangen unverzüglich eine Entschädigung in Höhe (i) der geschuldeten Mehrwertsteuer zu zahlen, (ii) alle Strafen und Verzugszinsen zu erstatten, die der Verkäufer aufgrund der nicht entrichteten Mehrwertsteuer oder der Nichtbereitstellung der Begleitdokumentation zu tragen hat, und (iii) gegebenenfalls angefallene Anwaltskosten bis zu einem Betrag von 10.000 EUR zu erstatten.
Die Versandgefahr für Untergang oder Verschlechterung der verkauften Ware geht durch den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Versendung beauftragten Person übergeben hat, spätestens jedoch ab Verlassen des Werkes. Das gilt auch, wenn der Kunde besondere Versandanweisungen gegeben hat. Teillieferungen sind zulässig. Wenn die bestellte Menge deshalb nicht genau eingehalten werden kann, weil sie den Mengeneinheiten unserer Normalgebinde nicht entspricht, gilt die daraus herrührende mengenmäßige Abweichung als genehmigt.
In Fällen höherer Gewalt verlängern sich vereinbarte Termine um die Dauer der damit verbundenen Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme von Lieferungen oder die Annahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns in diesem Zusammenhang sind ausgeschlossen.
Den Fällen höherer Gewalt stehen Fälle sonstiger unvorhergesehener Ereignisse bei uns oder unseren Zulieferern gleich, beispielsweise Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Epidemien, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen. Dies gilt nicht, soweit wir die unvorhergesehenen Ereignisse zu vertreten haben.
Störungen durch oder aufgrund der Corona-Pandemie (COVID 19) gelten auch dann als höhere Gewalt, wenn sie bei Vertragsschluss schon absehbar waren.
Sofern wir vereinbarte Termine mangels Selbstbelieferung nicht erfüllen können, verlängern sich die Termine zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist entsprechend, vorausgesetzt, dass (i) wir den Besteller hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen und (ii) wir mit dem jeweiligen Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben.
Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind beide Seiten berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers werden wir unverzüglich erstatten.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen gegen den Käufer – einschließlich des Kontokorrentsaldos – Eigentum des Verkäufers. Die Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert und verarbeitet werden. Wird sie weiterveräußert oder weiterverarbeitet, so steht die daraus entstehende Kaufpreis- oder Werklohnforderung bis zur Höhe der Gesamtforderung des Verkäufers zum Zeitpunkt ihrer Entstehung dem Verkäufer zu. Der Käufer tritt schon jetzt diese künftige Kaufpreis- oder Werklohnforderung an den Verkäufer ab. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer gegebenen Sicherung die Lieferungsforderungen insgesamt um mehr al 25%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Der Schuldner ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen, aber für Rechnung des Verkäufers, einzuziehen und an den Verkäufer abzuführen.
Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, jederzeit Auskunft über den Bestand und die evtl. Weiterveräußerung der Ware zu erteilen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der von uns gelieferten Waren sind untersagt. Von evtl. Fremdpfändungen ist uns Mitteilung zu machen. Unsere Rechte erlöschen bei Bezahlung aller unserer Forderungen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, Waren zu verarbeiten, wenn die Forderungsabtretung nach dieser Ziffer von seinem Auftraggeber nicht anerkannt wird.
Die richtige Anwendung unserer Ware unterliegt nicht unserer Kontrolle. Für die Güte übernehmen wir nur im Rahmen der Anwendungsvorschriften Gewähr. Haftung für Folgen unsachgemäßer Verarbeitung ist ausgeschlossen. Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster, es sei denn, dass wir über die Übereinstimmung schriftlich zusichern. Entsprechendes gilt für Analysenangaben.
Mängelrügen sind schriftlich innerhalb fünf Tagen nach Wareneingang zu erheben. Eine Mängelrüge verfällt, wenn die Verarbeitung nicht sofort bei Feststellung des Mangels eingestellt wird. Qualitätsbeanstandungen durch den Käufer muss ein Muster beigefügt werden. Liegt ein Sachmangel vor. so leistet der Verkäufer Ersatz in mangelfreier Ware. Farbabweichungen stellen keinen Sachmangel dar. Ist Ersatzlieferung nicht möglich, so kann der Käufer mindern. Wandlung ist nur möglich, wenn die Ware unbrauchbar ist. Alle weiteren Ansprüche einschließlich Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz evtl. Folgeschadens sind ausgeschlossen, es sei denn, dass auf Seiten des Verkäufers Vorsatz liegt. Etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers sind in der Höhe nach auf den Geldbetrag beschränkt, der auf die verbrauchten Warenmengen entfällt bzw. ihr gleichkommt.
Wenn der Verkäufer eine Mängelrüge schriftlich zurückgewiesen hat, ist die gerichtliche Geltendmachung des Mangels durch den Käufer nach Ablauf von einem Monat ausgeschlossen. Die Klage muss innerhalb einer Frist zugestellt sein.
Mangelermittlungskosten bei unbegründeten Mängelrügen werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
Soweit von dem Verkäufer anwendungstechnische Beratung oder Richtrezepturen bzw. Gebrauchsanweisungen gegeben werden, erfolgen diese Auskünfte nach bestem Wissen. Eine Haftung für dabei unterlaufendes leichtes Verschulden wird ausgeschlossen. Eine Haftung für grobes Verschulden beschränkt sich auf den Zeitpunkt der Erteilung der Auskunft voraussehbaren Schaden.
Der Verkäufer fordert den Käufer auf, bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit und der Durchführung des Vertragsverhältnisses die Werte des Verkäufers, die im Ethik- und Verhaltenskodex der Arkema-Gruppe aufgeführt sind (in der jeweils gültigen Fassung) und unter www.arkema.com abrufbar sind, zu berücksichtigen.
Der Käufer verpflichtet sich und Unternehmen mit denen er im Rahmen der Vertragsdurchführung zusammenarbeitet dazu, (A) die Leitlinien zur Korruptionsbekämpfung der Arkema-Gruppe (in der jeweils aktuellen Fassung), die unter www.arkema.com abrufbar sind, zu beachten und (B) alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen betreffend
(i) die Bekämpfung von Korruption und unrechtmäßige Einflussnahme;
(ii) die Ausfuhrkontrolle. Insbesondere versichert und garantiert der Käufer in dieser Hinsicht, dass er Kenntnis von den Ausfuhrbeschränkungen, denen bestimmte Länder nach den Bestimmungen der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Vereinten Nationen unterliegen, sowie von Einzelpersonen, juristischen Personen oder Produkten gegen die sich Ausfuhrbeschränkungen richten hat („Ausfuhrbeschränkungen“). Der Käufer verpflichtet sich, Exportbeschränkungen jederzeit einzuhalten und die Produkte nicht an natürliche oder juristische Personen zu verkaufen, mit denen nach den Bestimmungen der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika und der Vereinten Nationen erstellt wurden kein Handel betrieben werden darf.
(iii) Menschenrechte
(iv) den Schutz der Umwelt.
Wenn der Käufer die Bestimmungen dieses Artikels nicht einhält, kann der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel, die ihm aufgrund dieser AGB oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zustehen, den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Strafen, Kosten und Ausgaben jeglicher Art freizustellen, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Verletzung der Bestimmungen dieses Artikels durch den Käufer und/oder seine Mitauftragnehmer ergeben.
Der Käufer verpflichtet sich, seine Mitarbeiter darüber zu informieren, dass ihre personenbezogenen Daten vom Verkäufer im Rahmen dieser AGB gesammelt und verarbeitet werden. Die Daten der Mitarbeiter werden vom Verkäufer, den weiteren Unternehmen der Unternehmensgruppe, der der Verkäufer angehört, und den Dienstleistern des Verkäufers für die Auftragsverwaltung, die Überwachung der Kunden- / Interessentenbeziehungen und die Verwaltung sowie Durchführung des Verkaufsvorgangs verwendet. Bei den Daten handelt es sich insbesondere um den Vor- und Nachnamen, die Position und die Kontaktinformationen der Mitarbeiter des Käufers. Diese personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufbewahrt und anschließend gemäß den geltenden Bestimmungen archiviert. Nur ordnungsgemäß befugte Mitarbeiter des Verkäufers haben Zugriff auf die personenbezogenen Daten. Diese Daten können an Dritte übertragen werden soweit dies zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Nach geltendem Recht haben die Mitarbeiter des Käufers das Recht, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, sie berichtigen zu lassen, deren Löschung zu verlangen und ihrer Verarbeitung aus Gründen, die mit ihrer persönlichen Situation zusammenhängen, zu widersprechen oder die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Sie können diese Rechte ausüben, indem Sie eine Anfrage an [email protected] richten. Die betroffenen Mitarbeiter des Käufers haben auch das Recht, sich an die zuständige Datenschutzbehörde zu wenden.
Die Zahlung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Der auf der Rechnung ausgedruckte Fälligkeitstermin gilt als zwischen den Parteien vereinbarte kalendermäßige Bestimmung der Zahlung.
Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Kaufpreisforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leer.
Im Mahnverfahren ist das Amtsgericht Leer vereinbart.
Leer, 10. Juni 2021.